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Erneuerbare Energien Gesetz

Erläuterung: Stiftung Warentest

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EEG - das Erneuerbare Energien Gesetz

Das EEG regelt die Abnahme und die Vergütung von Strom der ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen wird.

Die Versorgungsunternehmen, die Netze für die allgemeine Stromversorgung betreiben, sind nach dem EEG verpflichtet, Strom aus Erneuerbaren Energien abzunehmen und nach § 6 bis § 12 zu vergüten.

Das vom deutschen Bundestag am 27.11.2003 verabschiedete Photovoltaik-Vorschaltgesetz zum EEG trat bereits am 1.1.2004 in Kraft.

Die Mindestvergütungen sind vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme für die Dauer von 20 Kalenderjahren zu zahlen.

 

Die Solarstromvergütung ist geregelt wie folgt:

Vergütungssätze pro Kilowattstunde Solarstrom

(Degression: 5% jährlich ab 2005, bei Freiflächenanlagen: 6,5 % ab 2006)

 

         Jahr

2006

2007

2008

2009

2010

Gebäudeanlage

51,80 ct

49,21 ct

46,75 ct

44,41 ct

42,19 ct

        ab 30 kW

49,28 ct

46,82 ct

44,48 ct

42,26 ct

40,15 ct

      ab 100 kW

48,74 ct

46,30 ct

43,99 ct

41,79 ct

39,70 ct

Fassadenbonus

  5,00 ct

5,00 ct

5,00 ct

5,00 ct

5,00 ct

Freilandanlagen

40,60 ct

37,96 ct

35,49 ct

33,18 ct

31,02 ct

 

Der Gesetzestext - EEG zum downloaden

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