Solar-Fabrik AG - Wafer, Zellen, Solartechnik
Solar-Fabrik Group
  Solar-Fabrik Group    Module + Systeme    Wafer    Waferaufbereitung    Zellen    Presse    Investor Relations  
deutsche Versionenglish version


Unternehmen

Konzernstruktur

Meilensteine

Vorstand

Aufsichtsrat

Konzernkennzahlen

Corporate Governance

Hauptversammlung

Unsere Aktie

Finanzkalender

Finanzberichte

Ad-hoc

Kontakt

Corporate Governance

Für die Solar-Fabrik hat Corporate Governance einen hohen Stellenwert. Effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, Offenheit und Transparenz der Unternehmenskommunikation sind wesentliche Aspekte guter Corporate Governance und gleichzeitig Unternehmensphilosophie. Mit Inkrafttreten des Transparenz- und Publizitätsgesetzes ist jede börsennotierte Gesellschaft verpflichtet, einmal jährlich zu erklären, ob den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet werden. Vorstand und Aufsichtsrat haben am 28. März 2008 die Entsprechenserklärung abgegeben.

  

Entsprechenserklärung 2007

 

Aktualisierte Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Solar-Fabrik AG zu den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ gemäß § 161 AktG:

 

Vorstand und Aufsichtsrat der Solar-Fabrik AG erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz am 20. Juli 2007 im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 14. Juni 2007 entsprochen wurde und wird.

 

Allerdings galten und gelten folgende Einschränkungen:

 

  • Eine langfristige Nachfolgeplanung für die einzelnen Vorstandspositionen liegt zur Zeit nicht vor. Aufgrund der gegenwärtigen Besetzung des Vorstands besteht unseres Erachtens noch kein Handlungsbedarf (Kodex Ziffer 5.1.2 Absatz 1 Satz 2).
  • Eine Altersgrenze für Vorstände wurde bisher nicht festgelegt. Aufgrund der gegenwärtigen Zusammensetzung des Vorstands besteht unseres Erachtens diesbezüglich auch noch kein Handlungsbedarf (Kodex Ziffer 5.1.2 Absatz 2 Satz 3).
  • Eine Ausschussbildung innerhalb des Aufsichtsrates fand und findet nicht statt, da der Aufsichtsrat lediglich aus drei Personen besteht und für die Beschlussfähigkeit gesetzlich ohnehin drei Mitglieder zur Beschlussfassung notwendig sind. Die Bildung von Ausschüssen würde daher nach Auffassung des Aufsichtsrats nicht zu einer Steigerung der Effizienz führen (Kodex Ziffer 5.3).
  • Die Gesellschaft beabsichtigt, für den Aufsichtsrat die feste Aufsichtsratsvergütung mit einer erfolgsorientierten zu kombinieren und für kommende Wirtschaftsjahre umzusetzen. Ein entsprechender Vorschlag wird zu gegebener Zeit der Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Bisher und für das Geschäftsjahr 2008 ist eine solche Kombination noch nicht vorgesehen (Kodex Ziffer 5.4.7 Abs. 2).

 

 Freiburg, den 28. März 2008

 

 Alfred T. Ritter                                                          Christoph Paradeis

(Aufsichtsratsvorsitzender)                                       (Vorstandsvorsitzender)

 

Druckansicht

Download

Entsprechungserklärung 2007

Entsprechungserklärung 2006

Entsprechungserklärung 2005

Entsprechungserklärung 2004

Entsprechungserklärung 2003

Entsprechungserklärung 2002