
AbstimmungsergebnisseAm 13. Juni 2007 fand die ordentliche Hauptversammlung der Solar-Fabrik AG in Freiburg statt. Bei hochsommerlichen Temperaturen hatten sich rund 200 Aktionäre und Gäste im Konzerthaus eingefunden, um sich über die strategische Neuausrichtung des Unternehmens zu informieren.
Wir danken allen interessierten Aktionären und Gästen für ihre Teilnahme und die interessanten Wortbeiträge.
Die anwesenden Aktionäre der Hauptverwaltung haben sämtlichen Anträgen der Verwaltung mit großer Mehrheit zugestimmt. Im Einzelnen wurde über die Tagesordnungspunkte wie folgt abgestimmt:
TOP | | Ja-Stimmen | 2 | Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2006 | 99,96 % | 3 | Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2006 | 99,97 % | 4 | Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007 | 99,98 % | 5 | Neuwahl des Aufsichtsrates | | 5A | Einzelwahl von Herrn Ritter | 99,98 % | 5B | Einzelwahl von Herrn Kulbe | 99,98 % | 5C | Einzelwahl von Herrn Binder | 99,96 % | 6 | Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien | 99,99 % | 7 | Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals sowie Satzungsänderung | 95,43 % | 8 | Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Genussrechten | 99,97 % | 9 | Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden bedingten Kapital I, über eine neue Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten an Vorstandsmitglieder und Arbeitnehmer der Solar-Fabrik AG sowie an Mitglieder der Geschäftsführung und Arbeitnehmer verbundener Unternehmen, über die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals und die Änderung der Satzung | | 9A | Aufhebung des bestehenden bedingten Kapitals | 99,98 % | 9B | Aktienoptionsprogramm 2007 (mit neuem bedingtem Kapital) | 99,96 % | 10 | Beschlussfassung gem. § 30b Abs. 3 Nr. 1 lit. a) WpHG über die Zustimmung zur Information sübermittlung an Aktionäre im Wege der Datenfernübertragung | 99,99 % | |
Die detaillierten Beschlussvorlagen finden Sie in der Einladung nach § 125 AktG. |  |
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